Ratgeber
Bodycam: Wissenswertes rund um die Schulterkamera
Bundesländer wie Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen haben bereits Testphasen hinter sich: Bodycams (auch Körperkameras genannt) sollen die zunehmenden Übergriffe und Beleidigungen gegen Polizisten dokumentieren. Im besten Fall verhindern sie solche Taten, wirken deeskalierend und sorgen so für den Schutz der Beamten. Das Tragen einer Bodycam ist jedoch nicht unumstritten. Besonders Datenschützer befürchten, dass die Daten auf verschiedene Art missbraucht werden könnten. Darüber hinaus stellen sich manche die Frage, ob Privatpersonen solch eine Schulterkamera tragen dürfen.
Eine Bodycam ist eine Schulterkamera mit einer Tragevorrichtung. So kann sie der Träger an seiner Kleidung befestigen, beispielsweise auf der Schulter oder am Oberkörper. Mithilfe eines Auslösers in Form eines Armbands am Handgelenk oder eines Knopfs an der Kamera startet der Träger die Videoaufnahme. Diese kann er jederzeit stoppen. Ein Löschen oder Abspeichern der Aufzeichnung ist an der Kamera direkt nicht möglich. Die Sichtung erfolgt über eine Software, an die das Bildmaterial übertragen wird. Organisatorisch hat auf diese Weise ausschließlich eine dritte Person, wie der Vorgesetzte oder ein externer Beauftragter, Zugriff auf die Software und somit auch auf das Filmmaterial. So vermeidet man, dass der Träger Material löscht, das für ihn selbst negative Folgen hätte.
Bislang ist die Bodycam großflächig nur bei der Polizei im Einsatz. Beamte nutzen die Kameras in Bundesländern wie Hessen, Rheinland Pfalz und Hamburg in unterschiedlichem Maße. Beispielsweise setzen sie die Beamten in bestimmten Stadtbezirken mit Partymeilen oder anderen erhöhten Konfliktpotenzialen ein. Ein eindeutiger Hinweis an der Uniform ist Pflicht.
Ziele der Mini-Kameras sind allgemein:
- Gewährleistung der Sicherheit des Trägers und anderer Personen vor potenziellen Angreifern und vor Pöblern.
- Prävention von gewalttätigen Übergriffen gegen den Träger oder vom Träger ausgehend durch eine abschreckende Wirkung. Dies trifft besonders auf Polizei und Dienstleister zu, die die Kameras auf nicht-öffentlichen Plätzen nutzen dürfen.
- Hilfe bei der Aufklärung von Gewalttaten und anderen kriminellen Vorfällen.
Die Datenlage ist allerdings noch gering, weil die Kameras nicht lange genug im Einsatz sind. Die Forschung beginnt erst zu untersuchen, ob eine Bodycam die erhoffte präventive Wirkung erzielt oder vielleicht das Gegenteil, nämlich eine zunehmende Aggression, bewirkt. Darüber hinaus sind die rechtlichen Grundlagen, beispielsweise auf den Datenschutz und die gerichtliche Verwertbarkeit bezogen, noch nicht abschließend geklärt.
Natürlich stellt sich die Frage, ob Privatpersonen zum Tragen einer Mini-Kamera berechtigt sind, wenn dies für Polizisten erlaubt ist. Hier gibt der Gesetzgeber den Rahmen vor. Die Polizei unterliegt dem Bundes-Polizeigesetz, dessen Ausgestaltung den einzelnen Bundesländern überlassen ist. Darin ist die Bild- und Tonaufnahme von Personen geregelt. In einem konkreten Anwendungsfall ist beides ausdrücklich erlaubt: zur Identitätsfeststellung im öffentlichen Raum. Bezogen auf den Einsatz der Schulterkameras muss ein Polizeibeamter ankündigen, dass er zu filmen beginnt. Am Ende seiner Schicht übergibt er die Aufnahmen seinem Vorgesetzten, der über eine Löschung oder eine Weitergabe des Materials, beispielsweise an die Staatsanwaltschaft, entscheidet.
Nutzung der Bodycams durch andere Personen
An nicht öffentlichen Plätzen gilt das Hausrecht. Das bedeutet, wenn der Hausrechtsinhaber beispielsweise eines Wohnhauses oder einer Diskothek erlaubt, dass Hausmeister oder Sicherheitsdienst Bodycams nutzen, ist das hinzunehmen. Gleiches gilt für das bloße Tragen, das der Hausrechtsinhaber genehmigen oder verbieten kann.
An öffentlichen Orten ist das reine Tragen zulässig, das Filmen nicht. Das unberechtigte bzw. unangekündigte Aufnehmen von Personen verstößt nämlich gegen das Recht am eigenen Bild. Wird die Schulterkamera aktiviert, dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Personen oder in einer konkreten Gefahr. In diesem Fall kann die Nutzung der Kamera als Notwehr interpretiert werden. Ob die Videoaufnahmen allerdings vor Gericht beweiskräftig sind, ist nicht gesichert. Ein entscheidender Aspekt ist, dass durch eine versiegelte Aufzeichnungskette nachweislich jede Möglichkeit der Manipulation verhindert wird. Dazu gehört ein Einzelbildzähler und ein gesicherter Zeitstempel. Nicht jedes Modell verfügt über diese Funktionen, achten Sie daher beim Kauf darauf.
(Wichtig: Dieser Ratgeber gilt nicht als Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.)
Kaufkriterien für eine Schulterkamera
Vor allem die technische Ausstattung und die Funktionen sind bei der Auswahl entscheidend.
Technische Ausstattung
Die Mehrheit verfügt mittlerweile über eine glasklare Videoauflösung in Full HD mit 1920 mal 1080 Pixel.
Das Gewicht der Körperkamera ist nicht zu unterschätzen - gerade wenn sie während einer gesamten Arbeitsschicht zu tragen ist. In der Regel wiegen die Geräte um die 100 Gramm, in seltenen Fällen bis zu 150 Gramm.
Die interne Speicherkapazität beträgt mindestens 32 GB, wodurch sich eine große Menge an Datenmaterial speichern lässt. Selbst wenn diese Videos durch ihre hohe Aufnahmequalität mehrere MB groß sind. So sind 440 Minuten bei 1080 Pixel möglich, bei einer geringeren Auflösung erhöht sich die Zeit: Zum Beispiel auf ca. 1100 Minuten bei 480 Pixel. Zu beachten ist die geringer werdende Bildqualität. Zusätzlich haben manche Kamera-Modelle einen SD-Kartenslot. Durch die Nutzung einer entsprechenden Speicherkarte lässt sich der Speicherplatz erweitern.
Achten Sie beim Kauf auf einen Akku mit ausreichender Laufzeit, insbesondere bei Geräten mit fest verbauten Akkus. Bei diesen ist ein Akkuwechsel nicht möglich. Die Laufzeit hängt auch von der Art der Nutzung und den Umweltbedingungen ab. Wird viel bei schlechtem Licht mit Infrarot-LED oder mit einer hohen Auflösung gefilmt, hält der Akku deutlich kürzer. Meist beinhaltet eine Bodycam einen leistungsstarken Lithium-Ionen-Akku.
Um die Kamera zu befestigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Beispielsweise wird er durch einen Schultergurt am Oberkörper, etwa auf Höhe des Bauchs, fixiert. Außerdem lässt sie sich mit einem 360° Befestigungsklipp oder per Klettverschluss an einer Jackentasche oder an einer Schulterklappe befestigen. So kann jeder Träger seinen bevorzugten Trageort wählen, sodass ihn das Gerät nicht behindert.
Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, empfiehlt sich eine Schulterkamera mit einem großen Aufnahmewinkel von um die 170 Grad bzw. mit einem Weitwinkelobjektiv. Darüber hinaus bieten viele Kameras die Möglichkeit, den Kamerakopf horizontal und vertikal um die eigene Achse zu drehen. Mit diesen beiden Funktionen haben Sie alles im Blick. Denn sie können auch Geschehnisse aufnehmen, die nicht unmittelbar vor Ihnen passieren, sondern seitlich, oberhalb oder unterhalb.
Falls es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommt, muss die Körperkamera einiges aushalten. Auch das Tragen im Freien, wo sie Schmutz und Regen ausgesetzt ist, darf kein Problem darstellen. Deshalb sind die kleinen Kameras in der Regel mit einer IP-Schutzklasse gekennzeichnet. Diese gibt an, wie wasserfest und staubgeschützt das Gerät ist. Die erste Ziffer zeigt immer den Schutz gegen Fremdkörper und Berührung an, die zweite Ziffer den Schutz gegen Wasser. Die Schutzklasse IP67 besagt beispielsweise, dass die Bodycam staubdicht und gegen Berührungen geschützt ist sowie ein zeitweiliges Untertauchen in Wasser übersteht.
Funktionen
Neben der technischen Ausstattung und den Grundfunktionen einer Kamera weist manches Bodycam-Modell weitere Funktionen auf, die abhängig vom Anwendungsfall sinnvoll sein können.
Bildstabilisator: Gerade wenn der Kameraträger geht oder läuft, schwanken die Aufzeichnungen ohne Bildstabilisator stark mit, werden bei schnellen Bewegungen sogar teilweise unscharf. Diese Funktion gleicht die Bewegungen aus, sodass keine verwackelten oder unscharfen, sondern aussagekräftige Videos mit einer zuverlässigen Qualiät entstehen.
Nachtsichtmodus/Filmen bei schlechtem Licht: Im Dunkeln oder bei schlechter Beleuchtung, beispielsweise in Tiefgaragen, ist im herkömmlichen Filmmodus meist nichts zu erkennen. Hier hilft ein spezieller Nachtmodus mit Infrarot-LEDs. Diese sorgen bei ungünstigen Lichtverhältnissen für klare Bilder auf den Aufnahmen der Bodycam.
Schnappschuss-Funktion: Während des Filmens gleichzeitig Fotos schießen? Das ist mit einem Tastendruck möglich. So lassen sich in brenzligen Situationen neben dem filmischen Material gleichzeitig weitere Beweise in Bildform sammeln.
Pre-Recording: Nicht unumstritten ist diese Funktion, mit der man permanent filmt. Diese Videos werden in einem Pufferspeicher temporär gespeichert. Der Träger muss mit einem entsprechenden Tastendruck das endgültige Speichern oder die Aufnahme einer länger andauernden Sequenz aktivieren. Geschieht dies nicht, leert der Speicher das durch Pre-Recording entstandene Filmmaterial alle 30 oder 60 Sekunden automatisch. Zu bedenken ist, dass auf diese Weise alle Personen und Geschehnisse aufgezeichnet werden, die der Aufnahmewinkel erfasst. Und zwar ohne, dass es die Betroffenen mitbekommen.
Pro und Contra
Schulterkameras werden kontrovers diskutiert, denn sie befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Schutz von Daten und Privatsphäre. Durch verschiedene gewalttätige und terroristische Aktionen verstärkt sich der Ruf nach einer umfangreicheren Videoüberwachung, um die Öffentlichkeit besser zu schützen. Bei Demonstrationen, Schlägereien und Ausschreitungen setzen Befürworter auf die abschreckende, deeskalierende Wirkung der Mini-Kameras, wodurch Gewalttaten oder Beschwerden zurückgehen sollen.
Dem gegenüber sehen Datenschützer eine große Gefahr des Datenmissbrauchs, der auf unterschiedliche Weise geschehen kann. Beispielsweise:
- Hacker verschaffen sich Zugriff auf die Videos und stehlen oder manipulieren die Daten.
- Videoaufnahmen können unbeteiligte Personen zeigen, die nichts von der Videoaufzeichnung mitbekommen haben, oder private Räume aufzeichnen. Dies verstößt gegen das Recht am eigenen Bild sowie auf Privatsphäre.
- Die Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen nimmt weiter zu. Ein weiterer Schritt in Richung "gläsernem Mensch".
Ebenfalls negativ beurteilen Kritiker, dass allein der Kameraträger das Gerät bedient. Er selbst entscheidet also, was er zu welchem Zeitpunkt aufnimmt und was nicht. Dies könnte zu Manipulationszwecken genutzt werden, um eigenes, falsches Verhalten zu vertuschen.
Fazit: Chancen der Schulterkamera
Die genannten Risiken sind nicht von der Hand zu weisen. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtssprechung und die Gesetzgebung entwickelt. Doch manche Berufsgruppen sehen auch Vorteile - nicht nur die Polizei. Interesse an den Geräten haben beispielsweise Handwerker. Denn immer wieder beschuldigen Kunden sie, Dienstleistungen zu Unrecht in Rechnung gestellt oder Eigentum beschädigt zu haben. Zur Abschreckung und als Beweismaterial sind Bodycams geeignet, da sie die Arbeit des Dienstleisters von Anfang an aufzeichnen.