10 Jahre Garantie auf alle Produkte der Marke TOOLCRAFT aus den Bereichen Handwerkzeuge und auf ausgesuchte Produkte aus dem Bereich Betriebsausstattung und Arbeitsschutz
Stand 12.02.2019, Geltungsbereich: Europäische Union und Schweiz
1) Neugeräte und deren Komponenten aus den o.g. Produktbereichen, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 10 Jahren ab Datum Kaufbeleg einen Defekt aufweisen, werden von Conrad Electronic nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechenden Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile (z.B. Akkus/Batterien, Leuchtmittel usw.) gilt diese Garantie 6 Monate ab Datum Kaufbeleg. Bei Inanspruchnahme der Garantie senden Sie Ihren reklamierten Artikel zusammen mit einer präzisen Fehlerbeschreibung und der Rechnung an uns zurück:
Für Kunden in Deutschland und nicht weiter benannten Ländern: Conrad Electronic SE, Service Center, Klaus-Conrad-Strasse 1, 92240 Hirschau
Für Kunden in Österreich: Conrad Electronic GmbH & Co KG, Durisolstrasse 2, 4600 Wels
Für Kunden in der Schweiz: Conrad Electronic AG, Roosstrasse 53, 8832 Wollerau
Die Vorgehensweise zur Einsendung des Produkts finden Sie im Service-Bereich unseres Internet-Shops. Unabhängig davon bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen.
2) Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt auf unsachgemässe Behandlung, falsche Installation des Gerätes und/oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung/Handbuch beruht.
3) Datenverluste und Folgeschäden können im Rahmen dieser Garantie nicht geltend gemacht werden.
4) Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, so erhält der Kunde den Kaufpreis erstattet. Die Entscheidung über das Bestehen von wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, die eine Reparatur oder einen Umtausch unmöglich machen, liegt allein im Ermessen von Conrad Electronic. Mit der Rückzahlung des Kaufpreises hat Conrad Electronic seine Vertragspflicht erfüllt.
5) Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garantiefrist nicht erneut.
6) Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Die Garantie ist nur für den Käufer gültig und ist nicht übertragbar.
7) Soweit Conrad Electronic im Rahmen der Garantie eine Ware austauscht oder den Kaufpreis erstattet, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden / gutgeschriebenen Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Conrad Electronic bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad Electronic die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung oder die Kaufpreisrückerstattung von Conrad Electronic erhält.