Ratgeber
Wissenswertes über E-Scooter
Mit einem E-Scooter gelangen Sie schnell von A nach B. Seitdem die Elektroscooter nach der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind, stehen sie vielerorts zum Ausleihen per App bereit. Wissenswertes über die praktischen Fortbewegungsmittel erfahren Sie in unserem Ratgeber.
E-Scooter sind kompakt, flexibel und bringen Sie schnell ans gewünschte Ziel. Seit Juni 2019 gibt es für die Tretroller mit Elektroantrieb unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Schweiz eine Strassenzulassung. Unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen Fortbewegungsmittel mit elektrischem Antrieb und bauartbedingten Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h sowie einer Lenk- beziehungsweise Haltestange. Dazu zählen also ebenfalls entsprechende E-Tretroller, die zudem folgende Merkmale aufweisen müssen:
- Gesamtbreite von maximal 700 mm
- Gesamthöhe von maximal 1.400 mm
- Gesamtlänge von maximal 2.000 mm
- Gewicht von maximal 55 kg (ohne Fahrer)
Um mit einem E-Scooter auf öffentlichen Strassen überhaupt rollern zu dürfen, muss für das Fortbewegungsmittel entweder die Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelgenehmigung vorliegen. Auch sind eine Versicherungsplakette, eine Identifizierungsnummer sowie ein Typenschild Pflicht, im Gegensatz zu einem Helm. Dieser ist nicht verpflichtend, sollte aber zum eigenen Schutz getragen werden. Zwei voneinander unabhängige Bremsen, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Seitenreflektoren und Rückstrahler sowie eine helltönende Glocke müssen ebenfalls vorhanden sein.
Wenn Sie mit einem Tretroller mit Elektroantrieb unterwegs sind, müssen Sie sich – wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – an die entsprechenden Regeln im Strassenverkehr halten. Darunter fallen beispielsweise die Verkehrsflächen, auf denen ein E-Scooter genutzt werden darf: Das Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstrassen ist erlaubt. Auch Fahrbahnen sind legitim, zumindest, solange keine Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind.
Übrigens: E-Scooter, die nach der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen wurden, sind nichts für kleine Kinder! Das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
Einen Führerschein benötigt man für E-Tretroller, die unter diese Verordnung fallen, nicht.
Doch Achtung: Daneben sind zahlreiche E-Scooter mit Straßenzulassung nach StVO erhältlich, mit denen deutlich höhere Geschwindigkeiten erreicht werden und die somit nicht unter die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge fallen. Für solche Modelle gelten andere Regeln (beispielsweise höheres Mindestalter, Führerscheinpflicht und so weiter).
Neben der Möglichkeit, schnell von einem Ort zum anderen zu kommen, bringen die E-Scooter noch einige weitere Vorteile mit sich. Sie gelten als umweltfreundliche Alternative zum Auto. Staus lassen Sie mit diesem Gefährt getrost hinter sich, die Parkplatzsuche bleibt Ihnen praktischerweise ebenfalls erspart. Übrigens können Sie zum Teil auch zusammenklappbare E-Scooter kostenlos mit in die Bahn nehmen. Aber Vorsicht: Hier gibt es Unterschiede, die das jeweilige Verkehrsunternehmen eigenständig festlegt. Unter Umständen ist die Mitnahme gar nicht oder nur mit einem extra Fahrausweis, beispielsweise einem Ticket für das Fahrrad, gestattet.
Sicher mit dem E-Scooter fahren – Darauf sollten Sie achten!
Wenn Sie zum ersten Mal auf einen Tretroller mit Elektroantrieb steigen, sollten Sie einige Proberunden drehen – möglichst fernab anderer Verkehrsteilnehmer. Ob in verkehrsberuhigten Strassen (hier Schrittgeschwindigkeit einhalten!) oder auf dem Privatgelände: Machen Sie sich ohne Hektik mit dem fahrbaren Untersatz vertraut, um später sicher auf Radwegen und Strassen rollern zu können. An das Fahr- und Kurvenverhalten, ans Bremsen und Beschleunigen werden Sie sich schnell gewöhnen. Sobald Sie die ersten Runden geschafft haben und sich auf dem E-Scooter relativ sicher fühlen, können Sie nach und nach weitere Strecken zurücklegen. Eine vorherige Planung Ihrer Route zahlt sich aus, um sich ein Ausweichen auf die Strasse zu ersparen, falls kein Radweg auf der Strecke vorhanden sein sollte.
Trotz fehlender Helmpflicht sollten Sie nie ohne Kopfschutz E-Scooter fahren, schliesslich kann es immer zu unvorhergesehenen und riskanten Situationen kommen. Verzichten Sie beim Fahren ausserdem auf einen plötzlichen Richtungswechsel! Anderen Verkehrsteilnehmern sollten Sie rechtzeitig anzeigen, dass Sie nach links oder rechts abbiegen möchten. Übrigens ist das Mitnehmen von anderen Personen auf einem E-Scooter nicht gestattet, auch wenn auf Ihrem fahrbaren Untersatz rein theoretisch noch Platz für eine weitere Person wäre.
Die wichtigsten Kaufkriterien für E-Scooter
Vor dem Kauf eines Tretrollers mit Elektroantrieb können Sie beispielsweise die vielerorts zum Verleih stehenden Modelle ausprobieren, um das passende Modell für sich ausfindig zu machen. Liebäugeln Sie mit der Anschaffung eines E-Scooters, empfiehlt es sich, auf folgende Merkmale besonderes Augenmerk zu legen:
Motorleistung:
Achten Sie beim Kauf auf die Motorleistung. Mit einem soliden Motor erreichen Sie schnell und problemlos höhere Geschwindigkeiten.
Reichweite:
Hersteller geben für Ihre Modelle eine maximale Reichweite an. Je besser der verbaute Akku ist, desto höher fällt im Regelfall die Reichweite aus. Wenn Sie jedoch nur sehr kurze Strecken mit dem E-Scooter zurücklegen möchten, können Sie zu Modellen mit geringerer Reichweite – und oftmals damit einhergehend auch niedrigerem Preis – greifen. Um längere Strecken zu fahren, ohne ständig den Akku aufladen zu müssen, sollten Sie der Herstellerangabe besondere Aufmerksamkeit widmen.
Akkuladezeit:
Wer Tag für Tag den E-Scooter nutzt, muss den Akku oft aufladen. Berücksichtigen Sie beim Kauf neben der maximalen Reichweite auch die Ladezeit.
Höchstgeschwindigkeit:
Mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h fällt Ihr Gefährt unter gewissen Voraussetzungen unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Einige Modelle erreichen geringere Geschwindigkeiten, andere hingegen höhere. Achten Sie auf die gesonderten Regelungen.
Gewicht:
Scooter mit geringem Gewicht eignen sich besser für den Transport und bieten zudem eine komfortablere Handhabung.
Strassenzulassung / Betriebserlaubnis:
Nicht alle erhältlichen E-Scooter dürfen auf Strassen oder Radwegen genutzt werden. Modelle ohne Strassenzulassung oder Betriebserlaubnis sind nur auf Privatgelände nutzbar. Möchten Sie am Strassenverkehr teilnehmen, achten Sie beim Kauf dringend auf die Allgemeine Betriebserlaubnis, eine Einzelgenehmigung und gegebenenfalls weitere Informationen zur Strassenzulassung.
Platzsparende Aufbewahrung:
Zwar nimmt ein E-Scooter weniger Platz in Anspruch als ein Auto oder Fahrrad, trotzdem ist eine platzsparende Aufbewahrungsmöglichkeit wichtig, insbesondere dann, wenn Sie den Tretroller mit Elektroantrieb auch in der Bahn transportieren möchten. Hier lohnt es sich, auf ein zusammenklappbares Modell zu setzen.
Reifen:
Schmale Reifen mit kleinem Durchmesser sind auf unebenem Terrain weniger zu empfehlen. Achten Sie auf eine hochwertige Bereifung, um auch auf schwierigerem Untergrund sicher fahren zu können. Unter den E-Scootern finden Sie sowohl Hartgummireifen als auch Varianten mit Luftfüllung.
Tragkraft:
Nicht jeder E-Scooter ist für jeden Fahrertyp ausgelegt, daher sollten Sie vor dem Kauf einen Blick auf die maximale Tragkraft werfen.
Lenkerhöhe:
Für ein sicheres und komfortables Fahrgefühl ist die optimale Lenkerhöhe wichtig.
Besondere Features:
Ob herausnehmbare Akkus, ein Tempomat oder sonstige Besonderheiten – verschiedene Hersteller bieten unterschiedliche Features. Ein direkter Vergleich lohnt sich.
Unser Praxistipp: Elektro-Scooter richtig laden
Den Akku Ihres E-Scooters können Sie an der normalen Steckdose wieder aufladen. Bei einem Modell mit herausnehmbarem Akku gestaltet sich das Prozedere etwas komfortabler als bei jenen mit einer fest verbauten Variante. Zum Aufladen sollte nur das Originalzubehör genutzt werden. Vermeiden Sie es ausserdem, den Akku komplett zu entladen.
Wie lange muss ein E-Scooter aufgeladen werden?
Das unterscheidet sich jeweils von Modell zu Modell und vom verbauten Akku. Um einen nahezu leeren Akku vollständig aufzuladen, können bis zu acht Stunden oder mehr vergehen.
Muss ein E-Tretroller versichert werden?
Ja. Die ausleihbaren Modelle, die von verschiedenen Anbietern zur Verfügung stehen, sind im Regelfall aber bereits versichert.
Gibt es eine Regelung für das Fahren unter Alkoholeinfluss?
Für alle unter 21 Jahren sowie für Führerscheinbesitzer in der Probezeit gilt eine 0-Promille-Grenze. Ansonsten müssen sich Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen an dieselben Promille-Regelungen halten wie Autofahrer.
Kann für E-Scooter nachträglich eine Allgemeine Betriebserlaubnis eingeholt werden?
Erfüllt ein Modell nicht alle dafür notwendigen Voraussetzungen, kann dieses nachgerüstet werden. Ob sich das aus Kostensicht lohnt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich besteht für Hersteller aber die Möglichkeit, für Ihre Modelle eine Allgemeine Betriebserlaubnis einzuholen.