Ratgeber
Mit einer Dashcam für Ihr Auto oder das Ihrer Mitarbeiter, das Motorrad oder Fahrrad fährt ein unbestechlicher elektronischer Unfallzeuge ständig mit. Die Kameras für das Cockpit zeichnen das Verkehrsgeschehen aus dem Blickwinkel des Fahrers auf und halten kritische Momente zur Beweissicherung im Speicher fest.
Es sind immer wieder dieselben Situationen, die zu einem Verkehrsunfall führen können. Ein anderer Autofahrer nimmt Ihnen die Vorfahrt, ein Velofahrer streift beim Vorbeiziehen Ihr Fahrzeug oder auf dem Parkplatz rempelt ein ausparkender PKW Ihren Kotflügel. Bei diesen und vielen weiteren Unfallgeschehnissen bis hin zum provozierten Auffahrunfall zu Ihrem Nachteil stellt sich die Frage, wie Sie beweisen können, wer Unfallverursacher ist und für den entstandenen Schaden haftet.
Wer als Autofahrer mit einem Geschäftswagen, Mietwagen oder Privat-PKW in einen Unfall verwickelt ist oder mit Sachbeschädigung am Fahrzeug kämpft, hat oft Schwierigkeiten, den genauen Tathergang zu belegen. Das wichtige Beweismaterial kann hier eine Dashcam liefern. Die digitalen Videokameras mit kompakten Abmessungen werden unauffällig am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt und zeichnen die Fahrt in Bild und Ton auf. Die kleinen Autokameras sind besonders nützlich, um Unfälle zu rekapitulieren und dadurch Sicherheit zu schaffen.
Auch bei Motorradfahrern und Velofahrern werden Dashcams als Aufnahmegerät immer beliebter. Wichtig ist hier, dass die Kamera mit der Haltevorrichtung so am Lenker oder Rahmen montiert wird, dass ein sicherer Halt gewährleistet ist.
Autokameras zeichnen das Verkehrsgeschehen automatisch auf. Dadurch können die Hände beim Fahren am Lenker bleiben. In der Regel ist in den Dashcams ein Weitwinkelobjekt mit grossem Blickwinkel integriert. Die Aufzeichnung erfolgt wahlweise in Videoschleifen (Loop) ab einer Minute einstellen oder als Endlos-Aufnahmen, die allerdings rechtlich problematisch sind. Im Parkmodus löst eine Bewegungserkennung die automatische Videoaufzeichnung aus, sobald sich jemand dem Fahrzeug auf der Vorderseite im Erfassungsbereich der Kamera nähert.
Gespeichert werden die Aufnahmen auf interne Speicherchips oder auf eine microSD-Karte der Geschwindigkeitsklasse 10 oder höher. Ist keine passende Speicherkarte im Lieferumfang enthalten, bestellen Sie am besten gleich ein microSD-Karte dazu. Die Speicherung erfolgt manuell per Tastendruck und automatisch in Notfallsituationen, wenn die G-Sensoren in der Kamera hohe Fliehkräfte oder Bewegungen feststellen, etwa bei einer Vollbremsung oder einem Crash.
Betrachten können Sie die Mitschnitte je nach Modell auf dem Display am Gehäuse der Kamera, mit der zugehörigen Smartphone-App und am Computer. Manche Modelle sind komplett per App am Smartphone bedienbar. Dann können Sie per App auch bequem die Grundeinstellungen wie Datum und Uhrzeit, Bildqualität, Aufnahmemodus und so weiter festlegen.
Dashcam-Kameras sind prinzipiell zum nachträglichen Einbau geeignet. Sie lassen sich über einen Saugnapf, Klettverschluss, mittels Klebepad oder einer vergleichbaren Halterung leicht befestigen. Den zum Betrieb benötigten Strom beziehen die Kameras von einem Akku und der 12-V-Bordelektrik.
Autokameras mit GPS vereinfachen die Videoauswertung
Es gibt Dashcams mit und ohne GPS-Empfänger. Die Abkürzung GPS steht für Global Positioning System und bezeichnet das globale Navigationssystem zur Positionsbestimmung. Autokameras mit GPS-Funktion protokollieren die gefahrene Geschwindigkeit sowie die zurückgelegte Strecke. Die Daten können Sie später am Computer nachvollziehen. Wenn Sie sich eine Autokamera mit GPS-Sensor zulegen, profitieren Sie davon, dass die Kamera Sie bei der Auswertung der Videos neben dem Datums- und Uhrzeitaufnahmestempel auch mit den GPS-Koordinaten unterstützt.
In Fahrzeugen installierte Kameras (sog. Dashcams) werden genutzt, um Aufnahmen im Strassenverkehr zu machen. Sind auf solchen Dashcamaufnahmen Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar, gilt das als Bearbeitung von Personendaten, weshalb die allgemeinen Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes beachtet werden müssen. Dies kann den Betreiber einer Dashcam vor Herausforderungen stellen.
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Grundsätzlich kann jede Person, welche sich auf einer Strasse bzw. im öffentlichen Raum aufhält, von diesen Kameras erfasst werden. Dabei wissen die Gefilmten in der Regel nicht, dass Aufnahmen gemachten werden. Die Datenerfassung gelangt allenfalls dann zur Kenntnis der betroffenen Personen, wenn es zu einem Unfall gekommen ist und die Beteiligten mit den Aufnahmen als Beweismittel konfrontiert werden oder die Bilder veröffentlicht werden, wie beispielsweise auf sozialen Medien. Eine für die Betroffenen erkennbare Kennzeichnung der Dashcam wird kaum praktikabel sein, womit die Datenbearbeitung in der Regel heimlich erfolgt und bezüglich Grundsatz der Transparenz Fragen aufwirft.
Aber auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss im Zusammenhang mit Dashcams thematisiert werden. Dient der Betrieb der Gewinnung von Beweismitteln bei einem Unfall und filmt die Kamera dabei ständig (also nicht nur im Ereignisfall, z.B. bei einem Unfall), beschränkt sich die Datenbearbeitung nicht auf diejenigen Personen, die in das Ereignis verwickelt sind oder sich regelwidrig verhalten. Vielmehr werden wahllos Daten sämtlicher Personen aufgezeichnet, die sich im Aufnahmebereich der Kameras aufhalten. Damit werden alle Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht gestellt, und es wird eine Datenbearbeitung auf Vorrat vorgenommen. Es werden viel mehr Daten erfasst, als dies für den Zweck der Bearbeitung notwendig wäre.
Aufnahmen von Dashcams können bei Vorfällen wertvolle Hinweise auf deren Ablauf und das Verhalten der daran Beteiligten geben und damit zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Dem stehen aber die oben ausgeführten datenschutzrechtlichen Probleme gegenüber. Ob der Einsatz im Einklang mit dem Persönlichkeitsschutz erfolgt, muss daher aufgrund einer Interessenabwägung beurteilt werden. Sollen z.B. Dashcamaufnahmen bei einem Vorfall als Beweismittel herangezogen werden, muss die damit befasste Strafbehörde entscheiden, ob der Vorfall genügend gravierend ist, um die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen aufzuwiegen. Ist dies nicht der Fall, werden die Aufnahmen möglicherweise nicht als Beweismittel zugelassen.
Um allgemein unrechtmässige Persönlichkeitsverletzungen zu vermeiden, sollte beim Betrieb einer Dashcam Folgendes beachtet werden:
Aufnahmen von Dashcams sollten weder zur Unterhaltung noch als Beweismittel in Bagatellfällen, wie bspw. alltägliche, riskante Manöver im Strassenverkehr, herangezogen werden. Der Verstoss gegen das Transparenzprinzip wieg zu schwer, als dass ein derartiger Einsatz gerechtfertigt werden könnte.
Bei schweren Delikten oder Unfällen hingegen kann sich die Auswertung der Bilder rechtfertigen, sofern sie ausschliesslich durch die hierfür zuständigen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt wird.
Eine Hilfs-Sheriff-Mentalität gilt es zu vermeiden. Private Dashcams sollten daher insbesondere nicht dazu benützt werden, die anderen Verkehrsteilnehmer systematisch zu überwachen. Es ist Sache der Polizei, für die Sicherheit im Strassenverkehr zu sorgen.
Moderne Dashcams können mit datenschutzfreundlichen Technologien betrieben werden, die den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer mindern und damit zu einer verhältnismässigen Datenbearbeitung beitragen können. So wird etwa durch die Verwendung eines Beschleunigungssensors, der die Kameraaufzeichnung im Ereignisfall auslöst, wahlloses Filmen unbeteiligter, sich korrekt verhaltender Dritter, vermieden. Werden Aufnahmen nur verschlüsselt gespeichert und laufend gelöscht oder überschrieben – falls sie nicht speziell für eine Auswertung ausgelesen werden –, kann zudem erreicht werden, dass keine Vorratsdatenspeicherung betrieben wird und die Bilder nur im Ereignisfall und durch die dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden können.
Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Dual-Kamera
Modelle mit Dual-Kamera filmen nach vorne und nach hinten. Zusätzlich zur Aufnahme der Strasse wird durch eine zweite Kamera das Geschehen im Innenraum in Richtung Fahrzeug-Heck und damit die Insassen aufgenommen. Die Innenraumaufzeichnung kann für Taxis, Betriebsfahrzeuge, Fahrgemeinschaften und Pendler interessant sein.
Akku
Vergleichen Sie beim Kauf die Kapazität des Dashcam-Akkus. Die Angaben zur Batterielaufzeit sind wichtig, wenn Sie die Kamera nicht an den Zigarettenanzünder oder eine Bordsteckdose anschliessen. Der Akku stellt sicher, dass die Aufnahme weiterläuft, wenn die Dashcam etwa als Unfallfolge nicht mehr mit der Stromversorgung im Auto verbunden ist. Je länger der Akku durchhält, desto seltener müssen Sie die Kamera nachladen.
Sprachsteuerung
Mit der Sprachsteuerung können Sie die Dashcam durch das Sprechen von Wörtern und Befehlen bedienen. Das kann nützlich sein, wenn Sie während der Fahrt beispielsweise ein Foto oder ein Zeitraffervideo aufnehmen möchten.
Display / Touchscreen
Ein grosses, möglichst hochauflösendes Farbdisplay ist ein Komfortmerkmal und erleichtert Ihnen das Vornehmen der Grundeinstellungen an Ihrer neuen Dashcam und das Ausrichten des Objektivs. Auf dem Bildschirm können Sie Ihre Aufnahmen jederzeit sofort prüfen. Haben Sie das Gerät einmal wie gewünscht eingestellt, ist ein genereller Vorzug von Dashcams, dass die Geräte ihre Arbeit automatisch erledigen, sodass ein grosses Display nicht unbedingt erforderlich ist. Läuft alles glatt, kommen Sie im Idealfall gar nicht in die unerwünschte Situation eines Unfalls.
USB / WLAN / HDMI
Über den USB-Anschluss verbinden Sie die Kamera mit dem Computer. Einige Modelle nutzen die USB-Buchse auch für das Netzkabel zur Stromquelle im Fahrzeug. Dashcams mit WLAN können das Live-Bild auf ein angeschlossenes Smartphone oder Tablet streamen. Ist ein HDMI-Anschluss vorhanden, lässt sich Ihre Kamera auch mit dem Fernseher verbinden, um die aufgenommenen Videos dort abzuspielen.
Extras wie Auffahrwarner oder Fahrspurassistent
Besser ausgestattete Dashcams haben teilweise Komfortfunktionen an Bord, die den optionalen Assistenzsystemen in modernen Fahrzeugen ähnlich sind. Dazu zählen eine Kollisionswarnung (Auffahrwarnsystem), das ausgehend von den Kameradaten eine Warnung zu vorausfahrenden Fahrzeugen ausgibt. Ein Spurhalteassistent warnt beim Überfahren der Fahrspurmarkierungen, ein Losfahralarm signalisiert akustisch und optisch, wenn stehende Fahrzeuge vor Ihrem weiterfahren.
Tipps zur richtigen Montage einer Dashcam
Neben der Auflösung und Bildqualität des Kamerasensors entscheidet auch die richtige Montage im Cockpit darüber, was auf den Clips der Autokamera zu erkennen ist.
Eine möglichst mittige Platzierung im Fahrzeuginneren mit zentraler Ausrichtung des Objektivs zur Windschutzscheibe stellt eine gute Erfassung des relevanten Bereichs sicher. Bevorzugen Sie dabei eine Position, die vom Scheibenwischer abgedeckt ist, damit auch bei Regen klare Aufnahmen möglich sind. Die Kamera darf das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Häufig wird die Dashcam dazu zwischen Innenrückspiegel und Windschutzscheibe angebracht, weil sie dort durch Überdeckung des Spiegels kaum zusätzliches Sichtfeld beansprucht.
Einige Modelle unterstützen Sie über das Menü der Dashcam beim Einrichten der Kameraposition. Bietet Ihre Kamera diese Möglichkeit, sollten Sie davon Gebrauch machen.
Arretieren Sie die Kamerahalterung so, dass die Dashcam festsitzt und während der Fahrt nicht wackelt.
Verlegen Sie das Stromanschlusskabel zur Bordelektrik so, dass es beim Fahren nicht stört. Empfehlenswert ist ein Kabelweg in einem Spalt der Verkleidung entlang der A-Säule und der Sonnenblende.
Reinigen Sie die Linse der Kamera regelmässig mit einem nicht fusselnden Tuch.