Hinweisgeberstellen bei Conrad
Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Conrad Electronic SE.
Grundpfeiler der Conrad-Kultur sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Conrad stellt im Rahmen seiner regulatorischen Verpflichtungen zum Schutz von Whistleblowern und zur Abgabe von Beschwerden im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachfolgend beide Meldesysteme für Hinweisgeber und Beschwerden in der Lieferkette in mehrsprachiger Form zur Verfügung.
Diese Hinweisgeberstellen mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH („RC-Whistle“) schaffen durch eine für jeden auch anonym zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg von Conrad zu sichern und Schaden abzuwenden.
Hinweisgeberstelle
Hier finden Sie unsere Whistleblower-Richtlinie
Beschwerden in der Lieferkette
Hier finden Sie unsere Verfahrensordnung gemäss § 8 LkSG