Das höchste Gut das es zu schützen gilt: Unsere Gesundheit
Exklusives Angebot: 12 % Rabatt auf Arbeitsschutz 1
Die Aktion wird durch den Gutscheincode DS25AD2 ausgelöst. Der Code kann mehrfach eingelöst werden. Der Rabatt gilt auch auf bereits reduzierte Produkte.
1 Gültig vom 03.03.2025 bis einschliesslich 06.04.2025 auf conrad.ch. Nicht kombinierbar mit Gutscheincode aus anderen Aktionen oder individuellen Rabatten. Eine Begrenzung der Absatzmenge kann im Einzelfall erfolgen. Die kommerzielle Weitergabe oder Veröffentlichung des Gutscheincode ist untersagt.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) » Sicherheit bei der Arbeit
Veröffentlicht: 24.02.2025 | Lesedauer: 8 Minuten
In der Industrie und im Handwerk lauern viele arbeitsspezifische Gefahren: Beim Schweissen von Metallen zum Beispiel entstehen hohe Temperaturen, grelle Lichtkegel und Funkenflug. Da sollte es eine Selbstverständlichkeit für Arbeitgeber sein, die beteiligten Personen angemessen zu schützen: mit Augen- und Gesichtsschutz, dicker Lederschürze, robusten Schutzhandschuhen, Sicherheitsschuhen und feuerabweisender Schutzkleidung.
Ein sicherer Arbeitsplatz ist essenziell – vor allem in Branchen, in denen Risiken für Leib und Leben bestehen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bildet dabei das Rückgrat eines effektiven Sicherheitskonzepts. In der Schweiz legen die SUVA sowie die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) verbindliche Richtlinien fest, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen schützen und verpflichten.
Unser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick, was PSA ist, welche Anforderungen es gibt und wann Sie Ihren Beschäftigten eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen müssen.
Persönliche Schutzausrüstung bezeichnet eine spezielle Ausstattung zum Selbstschutz, die Mitarbeitende tragen oder benutzen, wenn sie bei der Arbeit gesundheitsgefährdende Tätigkeiten ausüben. Ziel der Schutzausrüstung: Sie soll das Risiko körperlicher Schädigungen oder Langzeitfolgen reduzieren. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehört auch Zusatzausrüstung, die mit der PSA verbunden ist und diese ergänzt.
Die Auswahl der geeigneten PSA richtet sich nach dem individuellen Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Zu den gängigen PSA-Kategorien gehören:
-
Kopfschutz: Schutzhelme und -kappen, die vor herabfallenden Gegenständen und anderen Gefahren schützen.
-
Augen- und Gesichtsschutz: Schutzbrillen und Gesichtsschutzmasken, die vor chemischen, mechanischen oder strahlungsbedingten Einflüssen bewahren.
-
Gehörschutz: Ohrstöpsel und Kapselgehörschützer zur Vorbeugung von lärmbedingten Gehörschäden.
-
Handschutz: Schutzhandschuhe, die vor mechanischen, chemischen oder thermischen Risiken schützen.
-
Körperschutz: Arbeitskleidung, die vor Funken, Hitze, Chemikalien oder anderen Gefahren schützt.
-
Atemschutz: Masken und Filtersysteme, die schädliche Partikel oder Dämpfe abhalten.
Die Liste ist nicht abschiessend, denn beispielsweise ist der PSA-Schutz vor Strahlung und Strahlenbelastung nicht explizit aufgeführt.
Normale Arbeits- und Berufskleidung sowie Uniformen, die nicht explizit zur Sicherheit beitragen und den Gesundheitsschutz verbessern, gehören nicht dazu.
Arbeitgeber müssen Gefährdungen rund um den Arbeitsplatz vor allem durch technische und organisatorische Massnahmen ausschliessen. Das sieht das Arbeitsschutzgesetz vor. Aber was ist, wenn das nicht ausreicht? Soweit dies nicht möglich ist, müssen sie die Beschäftigten zusätzlich durch geeignete persönliche Schutzausrüstungen sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gefährdung dauerhaft besteht oder ihr Mitarbeitende nur kurzzeitig ausgesetzt sind.
Im Hinblick auf eine mögliche Haftung folgt daraus: Arbeitgeber kommen den weitreichenden Unfall- und Gefahrvermeidungspflichten nur nach, wenn sie sowohl das Arbeitsumfeld absichern und Mitarbeitenden geeignete Sicherheitsausrüstung zur Verfügung stellen.
Rechtliche Grundlagen in der Schweiz
In der Schweiz definieren zwei zentrale Institutionen die Anforderungen an PSA:
-
SUVA: Als führende Unfallversicherungsanstalt gibt die SUVA konkrete Vorgaben heraus, welche Schutzausrüstung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen erforderlich ist. Diese Richtlinien dienen dazu, Risiken zu minimieren und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
-
EKAS: Die EKAS ergänzt die SUVA-Vorgaben durch zusätzliche Empfehlungen und Koordinationsaufgaben. Ihre Richtlinien basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gewährleisten, dass die PSA stets den neuesten Sicherheitsstandards entspricht.
Beide Institutionen fordern, dass Arbeitgeber PSA bereitstellen, regelmässig überprüfen und ihre Mitarbeitenden im korrekten Umgang unterweisen.
Die persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz ist enorm wichtig für Ihr Unternehmen. Arbeitgebende und Bevollmächtigte tragen damit zur Gesundheitsvorsorge und zum Wohlbefinden ihrer Belegschaft bei. Die physische und psychische Gesundheit sowie die mentale Zufriedenheit von Mitarbeitenden prägen ihre Arbeitsleistung. Sie sind auch Schlüsselfaktoren für das Wohlfühlen am Arbeitsplatz und die Employee Experience – die Summe aller Erfahrungen, die Beschäftigte mit ihrem Unternehmen sammeln.
Forscher gehen davon aus, dass eine positive Employee Experience dazu beiträgt, dass sich Beschäftigte gesund und glücklich fühlen und in Folge eine optimale Arbeitsleistung erbringen können. Daran knüpfen langfristige Folgen: Die Effizienz, Performance und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens kann langfristig steigen.
Ausserdem sind Firmen, die in Sachen Arbeitsschutz am Ball sind, auch als Arbeitgeber attraktiv.
Für die Aussenwirkung Ihres Unternehmens ist eine gute und gepflegte Schutzausrüstung ebenfalls vorteilhaft. Schliesslich tragen die nach aussen sichtbaren PSA-Komponenten wie Helme, Kleidung und Handschuhe zum positiven Eindruck Ihres Unternehmens bei.
Daraus ergibt sich eine Handlungsempfehlung: Machen Sie die persönliche Schutzausrüstung in Ihrem Unternehmen zur Chefsache und Safety Leadership zum Bestandteil der Unternehmenskultur. Halten Sie die Vorgaben und Standards ein und setzen Sie auf Qualitätsprodukte. Motivieren Sie Ihre Teams, die benötigte Ausrüstung richtig zu tragen, und leiten Sie Mitarbeitende zu Achtsamkeit in Sachen PSA an.
Die Einhaltung der schweizerischen PSA-Vorschriften erfordert ein aktives Engagement von Arbeitgebern und Arbeitnehmern:
Arbeitgeber:
Arbeitgeber:
-
Bereitstellung und regelmässige Wartung der erforderlichen PSA
-
Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und -schulungen
-
Dokumentation der Prüfintervalle und Austauschzyklen der Ausrüstung
Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer:
-
Sorgfältiger Umgang mit der bereitgestellten PSA
-
Teilnahme an regelmässigen Unterweisungen und Schulungen
-
Meldung von Mängeln oder Beschädigungen an der Ausrüstung
Wartung, Pflege und Austausch der PSA
Die langfristige Wirksamkeit der Schutzausrüstung hängt massgeblich von ihrer regelmässigen Wartung und Pflege ab:
-
Regelmässige Prüfungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, die PSA in festgelegten Intervallen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
-
Sofortiger Austausch: Beschädigte oder abgenutzte Ausrüstung muss umgehend ersetzt werden, um einen wirksamen Schutz zu garantieren.
-
Pflegehinweise beachten: Die sachgemässe Reinigung und Lagerung der PSA verlängert ihre Lebensdauer und sichert deren Schutzfunktion.
Eine lückenlose Wartungskette ist ein entscheidender Faktor für einen dauerhaft sicheren Arbeitsplatz. Nur durch eine enge Zusammenarbeit und gegenseitige Verantwortung können Risiken nachhaltig reduziert werden.
In der Schweiz erfolgt die Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) primär auf Basis einer individuellen Gefährdungsbeurteilung. Die SUVA und EKAS stellen dabei verbindliche Empfehlungen bereit, die den spezifischen Arbeitsbedingungen Rechnung tragen. Als praktische Orientierung nutzen viele Unternehmen ein Dreikategoriensystem, das den jeweiligen Gefahrenpotenzialen entspricht:
Kategorie I – Geringfügige Risiken
Anwendungsbereich: Tätigkeiten mit einem sehr geringen Gefährdungspotenzial, bei denen das Risiko vorwiegend auf oberflächliche mechanische Verletzungen begrenzt ist.
PSA-Beispiele: Einfache Schutzausrüstung, die den Basis-Selbstschutz gewährleistet.
- Hinweis: Diese Kategorie deckt Tätigkeiten ab, bei denen ergänzende Schutzeinrichtungen meist nicht erforderlich sind.
Kategorie II – Standardschutz für den Alltag
Anwendungsbereich: Arbeitsplätze, an denen ein mittleres Risiko besteht und typische Alltagsgefahren auftreten.
PSA-Beispiele: Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Arbeitskleidung und weitere Standard-PSA, die einen umfassenden Schutz bieten.
- Hinweis: Diese Auffangkategorie gilt für alle Risiken, die nicht in die Bereiche der geringfügigen oder der besonders gravierenden Gefahren fallen.
Kategorie III – Erhebliche Gefährdungen
Anwendungsbereich: Tätigkeiten mit einem hohen Gefahrenpotenzial, bei denen schwerwiegende Folgen wie irreparable Gesundheitsschäden oder tödliche Unfälle eintreten können.
PSA-Beispiele: Hochspezialisierte und robuste Schutzausrüstung, die beispielsweise vor extremen Temperaturen, Strahlung, hoher Lautstärke oder anderen gravierenden Risiken schützt.
- Hinweis: Hier ist eine besonders sorgfältige Auswahl und regelmässige Überprüfung der PSA erforderlich, um ein Höchstmass an Sicherheit zu gewährleisten.
Die Einteilung des Dreikategoriensystems dient als praktische Orientierungshilfe. Letztlich müssen Arbeitgeber in der Schweiz durch eine detaillierte, fallbezogene Gefährdungsbeurteilung den tatsächlichen Schutzbedarf ermitteln und die PSA entsprechend anpassen. So wird sichergestellt, dass die Schutzausrüstung stets den spezifischen Risiken des jeweiligen Arbeitsplatzes gerecht wird.
Die Einhaltung der SUVA- und EKAS-Richtlinien ist für einen sicheren Arbeitsalltag in der Schweiz unverzichtbar. Mit der richtigen persönlichen Schutzausrüstung lassen sich Risiken deutlich minimieren und Arbeitsunfälle vermeiden. Informieren Sie sich regelmässig über die aktuellen Bestimmungen und investieren Sie in hochwertige PSA, um Ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu gewährleisten.